VI - Napoleon

97 B. BAYERN WIRD WEITER BELOHNT

Bayerische Ratifizierungsurkunde zum Pariser Vertrag vom 28. Februar 1810


Straßburg, 3. März 1810
Paris, MAE


In ihrer Eigenschaft als Bestätigung und Zustimmung des Souveräns zu einem von seinem Vertreter, Gesandten oder Botschafter ausgehandelten Abkommen, wird der Ratifizierungsurkunde besondere Sorgfalt bei der Gestaltung ihres äußeren Erscheinungsbildes geschenkt, was im Schriftbild und im Dekor des Einbandes zum Ausdruck kommt. Davon zeugt auch die vorliegende Urkunde in dem mit dem 1806 angenommenen königlich-bayerischen Wappen versehenen blauen Samteinband, dessen Vorder- und Rückseite mit einem Blattfries mit Pailletten und Stickereien aus Silberlamé verziert sind. Beschreibung des Wappens: auf den bayerischen Rauten ein Herzschild, darin gekreuzt Szepter und Schwert, darüber die Königskrone. Die Urkunde war ursprünglich mit dem königlichen Siegel an seidenen Silberschnüren versehen.

© 2006, Montgelas-Gesellschaft zur Förderung der bayerisch-französischen Zusammenarbeit e.V.; München/Paris; ISBN: 3-939395-01-3

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